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Vorschriften

Hausordnung noi Resort

Nutzungsordnung der Wellness- und SPA-Zone im noi Resort


Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Kauf von Wellness- und SPA-Dienstleistungen oder der Aufenthalt im Wellness- und SPA-Bereich des noi Resort gilt als Anerkennung und Akzeptanz dieser Nutzungsordnung.
  2. Die Wellness- und SPA-Zone befindet sich auf Ebene -1 im noi Resort.
  3. Im Wellness- und SPA-Bereich sind lautes Verhalten, Schreien sowie das Stören der Erholung anderer Gäste untersagt. Wir bitten um Ruhe und leise Gespräche.
  4. Um den Komfort aller Gäste zu gewährleisten, bitten wir darum, Mobiltelefone auszuschalten. Im Wellness- und SPA-Bereich sind Telefongespräche verboten.
  5. Öffnungszeiten der Wellness- und SPA-Zone:
    • Whirlpool, Ruheraum, Außenpool und Kinderbecken: 09:00–21:00 Uhr,
    • SPA-Behandlungsraum: 09:00–21:00 Uhr, Reservierung erforderlich,
    • Saunen: 15:00–21:00 Uhr,
    • Fitnessraum: 09:00–21:00 Uhr.

1. Das noi Resort behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten einzelner Bereiche der Wellness- und SPA-Zone zu ändern.

2. Alle Störungen, Mängel oder Anmerkungen bezüglich des Betriebs der Wellness- und SPA-Zone sind dem Resortpersonal zu melden

3. Die Wellness-Zone umfasst:

  • den Innen-Whirlpool,
  • die Terrasse mit Außen-Whirlpool,
  • den Ruheraum mit Salz-Inhalation,
  • die Saunalandschaft, einschließlich finnischer Sauna, Dampfsauna und Aroma-Biosauna,
  • den Außenpool,
  • das Kinderbecken,
  • den Fitnessraum.
  1. Resortgäste können die Wellness-Zone einmal täglich für maximal 2 Stunden gemäß dem gebuchten Aufenthaltspaket nutzen.
  2. Gäste, die ihre Unterkunft direkt über die Website oder telefonisch buchen, können die Wellness-Zone ohne Zeitbegrenzung nutzen.
  3. In der Wellness-Zone dürfen sich gleichzeitig maximal 20 Personen aufhalten. Bei Überschreitung dieser Anzahl kann das Personal Gäste bitten, auf einen freien Platz zu warten.
  4. Jede Person, die die Wellness-Zone nutzt, ist verpflichtet, diese Nutzungsordnung zu lesen und einzuhalten.
  5. Die Wellness-Zone dient ausschließlich der Erholung und wird nicht von einem Rettungsschwimmer überwacht.
  6. Die Wellness-Zone kann sowohl von Resortgästen als auch von externen Gästen gemäß dem gebuchten Angebot oder der geltenden Preisliste genutzt werden.
  7. Kinder unter 16 Jahren dürfen die Wellness-Zone nur unter Aufsicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten nutzen.
  8. Personen, die den Whirlpool nutzen, sind verpflichtet, Badebekleidung zu tragen.
  9. Vor der Nutzung der Wellness-Einrichtungen müssen Gäste duschen und den gesamten Körper gründlich waschen.
  10. Das Tragen von Straßenschuhen und Alltagskleidung in der Wellness-Zone ist verboten.
  11. Bademäntel und Einweg-Hausschuhe können an der SPA-Rezeption oder an der Resortrezeption ausgeliehen oder gekauft werden.
  12. In den Saunen, Whirlpools und im Poolbereich ist der Konsum von Alkohol verboten.
  13. Der Konsum von Drinks, Cocktails und Prosecco ist ausschließlich im ausgewiesenen Ruhebereich und am Pool gestattet, unter Einhaltung der Sicherheits- und Komfortregeln für andere Gäste.
  14. In der Wellness-Zone ist das Rauchen sowie der Konsum von Betäubungsmitteln verboten.
  15. Personen, die sichtbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zur Wellness-Zone verweigert werden.
  16. Getränke dürfen in der Wellness-Zone ausschließlich in Plastikflaschen oder Plastikbechern konsumiert werden.
  17. Der Verzehr von Speisen in der Wellness-Zone ist verboten.
  18. Das noi Resort übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die in der Wellness- und SPA-Zone zurückgelassen werden.
  19. Die Abfallbehälter in den Umkleideräumen sind ausschließlich für gebrauchte Handtücher bestimmt.
  20. Das Springen in die Whirlpools ist strengstens verboten.
  21. Falls die Saunen ausgeschaltet sind, bitten wir darum, den Nutzungswunsch mindestens 60 Minuten im Voraus anzumelden (ausschließlich zwischen 16:00 und 21:00 Uhr).
  22. Zwischen 19:00 und 21:00 Uhr gilt eine Ruhe- und Entspannungszone ausschließlich für Personen über 16 Jahre.

SPA

  1. Voraussetzung für die Nutzung von SPA-Behandlungen ist eine vorherige Reservierung.
  2. Vor Beginn der Behandlung ist jeder Gast verpflichtet, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen.
  3. In begründeten Fällen kann das SPA-Personal die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, das bestätigt, dass keine gesundheitlichen Gegenanzeigen für die Behandlung bestehen.
  4. Personen unter 16 Jahren dürfen SPA-Behandlungen nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten und nach Rücksprache mit dem SPA-Personal in Anspruch nehmen.
  5. Wird eine Behandlung nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin storniert, ist der Gast verpflichtet, 100 % des Wertes der reservierten Behandlung zu bezahlen.
  6. Das SPA-Personal ist berechtigt, die Gebühr der Hotelrechnung des Gastes hinzuzufügen.
  7. Bei Verspätung des Gastes wird die Verspätungszeit von der Behandlungsdauer abgezogen, ohne Preisreduzierung.
  8. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten behält sich das SPA-Personal das Recht vor, die Behandlung abzulehnen und gleichzeitig den vollen Betrag der reservierten Behandlung zu berechnen.
  9. Das noi Resort übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die im SPA-Bereich zurückgelassen werden.
  10. Im SPA-Bereich ist Folgendes verboten:
  • Rauchen,
  • Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln,
  • Verzehr von Speisen und Getränken,
  • Mitbringen von Tieren,
  • Verwendung von Glasgegenständen und scharfen Werkzeugen.
  1. SPA-Behandlungen dürfen nicht von Personen genutzt werden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder grundlegende Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der persönlichen Kultur missachten.
  2. Personen, die diese Nutzungsordnung nicht einhalten, können aufgefordert werden, das Objekt ohne Anspruch auf Rückerstattung der entstandenen Kosten zu verlassen.

  1. Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Tieres in unserem Resort ist die Anmeldung des Aufenthalts mit Tier bereits bei der Reservierung. Dies ist aufgrund der begrenzten Anzahl an tierfreundlichen Unterkünften erforderlich.
  2. Ein Aufenthalt mit Tier ist ausschließlich in den Ferienhäusern, im Penthouse-Apartment sowie im Boatyard-Apartment möglich. In den Standardapartments und Zimmern ist ein Aufenthalt mit Tieren nicht gestattet.
  3. Im Resort dürfen ausschließlich Haustiere untergebracht werden. Das Hotel behält sich insbesondere das Recht vor, Tiere abzulehnen, die allgemein als gefährlich oder aggressiv gelten, darunter Reptilien, Spinnentiere sowie folgende Hunderassen: American Pit Bull Terrier, Majorca Mastiff, Amerikanische Bulldogge, Dogo Argentino, Presa Canario, Tosa Inu, Rottweiler, Akbash Dog, Anatolian Karabash, Moskauer Wachhund und Kaukasischer Schäferhund (gemäß der Verordnung des Innenministeriums vom 28. April 2003 über als aggressiv eingestufte Hunderassen).
  4. Werden begleitende Tiere nicht im Voraus gemeldet, kann das Resort möglicherweise kein freies tierfreundliches Zimmer bereitstellen und den Aufenthalt des Tieres ablehnen.
  5. Bei fehlender Anmeldung des Aufenthalts mit Tier kann der Eigentümer des Resorts die Unterbringung verweigern sowie die Rückerstattung der Anzahlung ablehnen.
  6. Der Aufenthalt eines Tieres setzt voraus, dass ein gültiger Impfpass mit aktuellen Impfungen und einem Nachweis über die Entwurmung vorgelegt wird.
  7. Aus Sorge um die Sicherheit unserer Gäste und anderer Tiere im Resort akzeptieren wir keine aggressiven Rassen oder Tiere, die sich aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Tieren verhalten.
  8. Aus Sicherheitsgründen muss das Tier – je nach Art – über Leine, Halsband, Maulkorb oder Transportbox verfügen.
  9. Tiere dürfen sich nur in den ausgewiesenen Bereichen des Resorts aufhalten. Insbesondere ist das Mitführen von Tieren in den Spielraum und auf den Spielplatz verboten.
  10. Die Gebühr für den Aufenthalt eines Tieres beträgt 100 PLN pro Nacht.

Lärm und Störungen

  1. Tiere dürfen andere Gäste des Resorts nicht stören. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Haustier insbesondere nachts nicht durch Bellen oder Jaulen Lärm verursacht.
  2. Im Resort ist es verboten, dass Tiere mit quietschenden Spielzeugen spielen.
  3. Bei wiederholten Beschwerden anderer Gäste behält sich das Resort das Recht vor, das Tier auf Kosten des Eigentümers vom Gelände zu entfernen.
  4. Falls Mitarbeitende des Resorts begründeten Verdacht haben, dass ein im Zimmer zurückgelassenes Tier andere Gäste stört, Eigentum beschädigt oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Gäste darstellen könnte, wird das Resort versuchen, den Tierhalter zu kontaktieren, um das Problem zu lösen. Ist kein Kontakt möglich, behält sich das Resort das Recht vor, das Zimmer des Gastes – gegebenenfalls mit Unterstützung entsprechender Dienste – zu betreten und das Tier aus dem Resort zu entfernen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

Hygiene und Sauberkeit

  1. Falls Bettwäsche in einem Zimmer, in dem sich ein Tier aufhält, durch das Tier verschmutzt (Haare, Schlamm) oder beschädigt wird, ist der Eigentümer verpflichtet, den gesamten Bettwäschesatz zum Preis von 100 PLN pro Stück zu ersetzen.
  2. Der Tierhalter ist für die Sauberkeit nach seinem Tier verantwortlich – sowohl im Zimmer als auch in den allgemein zugänglichen Bereichen und auf dem Gelände rund um das Resort. Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Tieres. Tierkot ist in Plastiktüten zu entsorgen und anschließend in den Restmüllbehälter zu werfen.
  3. Gäste werden gebeten, Hunde nicht auf Betten oder Sofas zu lassen.
  4. Tiere dürfen nur die dafür vorgesehenen Innen- und Außenbereiche des Resorts nutzen.
  5. Hundebesitzer sind verpflichtet, die von ihren Hunden hinterlassenen Verschmutzungen auf dem Resortgelände und in dessen Umgebung zu beseitigen.
  6. Katzenbesitzer müssen über eine Katzentoilette mit Streu verfügen und diese in einer Plastiktüte im Restmüll entsorgen.

Haftung

  1. Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden und Verschmutzungen, die durch sein Tier verursacht werden, und ist verpflichtet, die Kosten aller Schäden zu übernehmen.
  2. Alle Schäden am Eigentum des Resorts oder am Eigentum anderer Gäste, die durch Tiere verursacht werden, werden von der Resortleitung bewertet und dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
  3. Das Tier muss während des gesamten Aufenthalts im Resort unter Aufsicht bleiben.
  4. Hunde müssen an der Leine und mit Maulkorb geführt werden und unter der Aufsicht des Eigentümers oder einer bevollmächtigten Person stehen.

Nutzungsordnung des Indoor-Spielraums – noi Resort

  1. Der Spielraum befindet sich im noi Resort auf Ebene -1 und ist täglich von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Die Nutzung des Spielraums außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten.
  2. Kinder betreten den Spielraum mit einem Lächeln und Freude am Spielen. Der Spielraum ist für Kinder im Alter von 1 bis 11 Jahren bestimmt.
  3. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind für die Sicherheit der Kinder verantwortlich, die den Spielraum nutzen.
  4. Kinder dürfen sich nur unter der Aufsicht von mindestens einer erwachsenen Person im Spielraum aufhalten und alle Attraktionen nutzen.
  5. Kinder dürfen sich unabhängig von der Jahreszeit nur in Socken oder Strumpfhosen im Spielraum aufhalten. Schuhe müssen vor dem Betreten ausgezogen und an dem dafür vorgesehenen Platz abgestellt werden.
  6. Alle Geräte und Spielzeuge im Spielraum dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Bestimmung verwendet werden.
  7. Das noi Resort übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Spielgeräte entstehen.
  8. Im Falle einer Verletzung während der Nutzung des Spielraums ist dies unverzüglich dem Personal zu melden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Verletzung nicht im Spielraum entstanden ist.
  9. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Schäden an Eigentum oder Gesundheit anderer Personen, die durch Kinder unter ihrer Aufsicht verursacht werden.
  10. Das noi Resort übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die von Nutzern des Spielraums zurückgelassen werden.
  11. Im Spielraum ist strengstens verboten:
  • andere Personen, die die Spielgeräte nutzen, zu schubsen,
  • Gegenstände oder Ausstattung aus dem Spielraum zu entfernen,
  • eigenes Essen und Getränke mitzubringen sowie Speisen und Getränke im Spielraum zu konsumieren,
  • alkoholische Getränke oder berauschende Mittel im Spielraum zu konsumieren,
  • Tiere in den Spielraum mitzubringen.
  1. Aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit aller Nutzer behält sich das noi Resort das Recht vor, Kindern mit sichtbaren Krankheitssymptomen den Zutritt zu verweigern.

Nutzungsordnung des Spielplatzes – noi Resort

  1. Der Spielplatz dient der Erholung unserer jüngsten Gäste. Bitte achten Sie darauf, dass das Spielen nicht durch Unfälle infolge unüberlegten Verhaltens gestört wird, und helfen Sie mit, diesen Ort zu pflegen, damit unsere Kinder unter sicheren Bedingungen spielen können.
  2. Den Spielplatz dürfen nur fröhliche Kinder betreten, die Spaß am Spielen haben möchten.
  3. Der Spielplatz ist für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren bestimmt.
  4. Kinder, die den Spielplatz nutzen, müssen unter der Aufsicht von Erwachsenen stehen.
  5. Alle Spielgeräte auf dem Spielplatz dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Bestimmung und Funktion genutzt werden.
  6. Für die Sicherheit der Kinder auf dem Spielplatz sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten verantwortlich.
  7. Die Nutzung einzelner Spielgeräte sollte dem Entwicklungsstand des Kindes angepasst sein. Die Beurteilung darüber obliegt den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  8. Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  9. Aus Sicherheitsgründen ist auf dem Spielplatz Folgendes verboten:
    • das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen oder Rollern,
    • das Klettern auf die Dächer von Türmen und Spielhäusern sowie auf die Hauptkonstruktionen von Schaukeln, Leitern usw.,
    • die Nutzung von Schaukeln durch mehr als ein Kind pro Sitzplatz,
    • das Rutschen mit dem Kopf nach unten, das Springen von der Rutsche sowie das Hinaufklettern von der schrägen Seite der Rutsche,
    • das Schaukeln im Stehen,
    • die Nutzung des Spielplatzes durch Personen über 12 Jahre.
  10. Auf dem Spielplatzgelände gilt ein absolutes Verbot von:
  • Rauchen,
  • Alkoholkonsum sowie dem Betreten durch Personen, deren Zustand auf Alkohol- oder Drogeneinfluss hinweist,
  • dem Mitbringen von Produkten in Glasverpackungen,
  • dem Mitführen von Tieren,
  • dem Wegwerfen von Müll – Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen,
  • der Beschädigung von Pflanzen, Bäumen, Sträuchern und Blumen.
Ordnung der Wassersportgeräte-Verleihstation Allgemeine Bestimmungen
  1. Die Nutzung der vom noi Resort vermieteten Wassersportgeräte bedeutet die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Ordnung.
  2. Gäste des Resorts, im Folgenden „Mieter der Wassersportgeräte“ genannt, verpflichten sich zur Einhaltung dieser Ordnung, der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften sowie der Anweisungen des Resortpersonals, das den Verleih betreut.
  3. Das Resort übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der in dieser Ordnung enthaltenen Regeln und Vorschriften entstehen.
  4. Im Falle der Abwesenheit eines Mitarbeiters des Yachthafens oder in dessen unmittelbarer Nähe bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer: 506 068 544.
  5. Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich im Gebäude des Resorts.
Regeln für die Vermietung von Wassersportgeräten
  1. Wassersportgeräte werden vermietet an:
    a. volljährige Personen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises,
    b. minderjährige Personen (ab 14 Jahren) gegen Vorlage eines Schwimmausweises sowie eines Dokuments mit Foto und Adresse.
    ACHTUNG! Eine minderjährige Person darf keine weitere minderjährige Person ohne Schwimmausweis an Bord des gemieteten Geräts mitnehmen. Eine volljährige Person darf nur eine nicht schwimmfähige Person an Bord mitnehmen.
  2. Die Vermietung von Wassersportgeräten ist kostenpflichtig.
  3. Die Zahlung für die Vermietung erfolgt im Voraus an der Rezeption des Resorts gemäß der aktuell gültigen Preisliste für den gesamten geplanten Nutzungszeitraum. Im Falle einer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
  4. Die Ausgabe und Rückgabe der Wassersportgeräte darf ausschließlich in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Yachthafens erfolgen. Die eigenständige Rückgabe während der Abwesenheit des Mitarbeiters, insbesondere durch unbeaufsichtigtes Zurücklassen des Geräts oder Zubehörs, ist verboten. Eine solche Handlung gilt nicht als ordnungsgemäße Rückgabe und entbindet den Mieter nicht von der materiellen Verantwortung.
  5. Die Ausgabe der Geräte erfolgt erst nach vorheriger Bezahlung gemäß der geltenden Preisliste an der Rezeption des Resorts.
  6. Die Geräte werden für eine Stunde (oder ein Vielfaches davon) vermietet.
  7. Die Nutzung der Wassersportgeräte ist ausschließlich innerhalb der Grenzen des Rożnów-Sees gestattet. Das Transportieren der gemieteten Geräte außerhalb des Sees ist verboten.
  8. Eine Verlängerung der Mietzeit muss vor Ablauf der ursprünglich bezahlten Mietdauer an der Rezeption beantragt und genehmigt werden.
  9. Der Mieter darf die gemieteten Geräte ohne Zustimmung der Resortleitung nicht an Dritte weitergeben, insbesondere nicht an Personen, die nicht im Resort gemeldet sind.
  10. Das Resort behält sich das Recht vor, die Vermietung an Personen zu verweigern, die:
  1. sichtbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  2. sich aggressiv oder vulgär verhalten,
  3. in der Vergangenheit Geräte unsachgemäß genutzt und Schäden verursacht haben, ohne die Reparaturkosten ordnungsgemäß zu begleichen.
  1. Die Dienstleistung des Resorts besteht in der Übergabe eines sauberen und betriebsbereiten Geräts sowie in der Information über dessen Ausstattung und technischen Zustand.
  2. Mit der Übergabe des Geräts übernimmt der Mieter die volle materielle Verantwortung für das Gerät und das zusätzliche Zubehör. Der technische Zustand und die Ausstattung sind unmittelbar nach der Übernahme zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Resortpersonal zu melden. Nicht gemeldete Schäden oder Mängel gehen zu Lasten des aktuellen Mieters.
  3. Alle während der Nutzung entstandenen Schäden oder Mängel sind laufend dem Mitarbeiter des Yachthafens zu melden.
  4. Für beschädigte oder verlorene Gegenstände, die dem Mieter zur Nutzung überlassen wurden, haftet der Mieter vollständig.
  5. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte oder des Resort-Eigentums entstehen und vom Mieter verursacht wurden, werden vor Ort abgerechnet. Ist eine sofortige Kostenermittlung nicht möglich, kann die Schadensbewertung innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
  6. Beschwerden über die Qualität der Dienstleistungen oder den technischen Zustand der Geräte, die nach Abschluss der Nutzung und Rückgabe der Geräte eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
  7. Änderungen der zuvor vereinbarten und bezahlten Mietdauer, z. B. aufgrund schlechter Wetterbedingungen, berechtigen nicht zu einer Preisreduzierung oder Rückerstattung.
  8. Die Rückgabe der Geräte erfolgt durch das Anlegen am selben Liegeplatz, an dem das Gerät übernommen wurde, sowie durch Meldung an den Mitarbeiter des Yachthafens. Das Resortpersonal überprüft anschließend den technischen Zustand und die Ausstattung.
Ordnungsvorschriften und Regeln für die Nutzung der Wassersportgeräte
  1. Der Mitarbeiter des Yachthafens ist verpflichtet, jede Ausgabe eines Geräts im Hafenregister zu dokumentieren.
  2. Mitarbeitern des Yachthafens ist die Aufbewahrung von Dokumenten, Telefonen und anderen Wertgegenständen der Mieter strengstens untersagt.
  3. Minderjährige dürfen Wassersportgeräte nur in Begleitung einer erwachsenen Person nutzen.
  4. Die Anzahl der Personen an Bord darf die zulässige Kapazität des jeweiligen Geräts nicht überschreiten.
  5. Der Mitarbeiter des Yachthafens ist verpflichtet, allen Nutzern vor dem Auslaufen Rettungs- oder Schwimmwesten auszuhändigen. Das Tragen der Westen ist verpflichtend.
  6. Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung, einschließlich materieller Verantwortung, für die gemieteten Geräte, Rettungswesten, Ruder sowie weiteres Zubehör.
  7. Schäden oder Mängel an den Geräten müssen vor Beginn der Nutzung, also vor dem Auslaufen, gemeldet werden. Nach Beginn der Nutzung gemeldete Schäden gelten als vom aktuellen Mieter verursacht.
  8. Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol oder berauschenden Mitteln im Bereich des Hafens sowie während der Nutzung der Geräte ist verboten. Personen unter sichtbarem Einfluss solcher Mittel erhalten keine Geräte.
  9. Der Konsum von Alkohol während der Nutzung der Wassersportgeräte ist verboten.
  10. Es ist verboten, mit den Geräten in der Nähe des Strandes oder Badebereichs zu fahren, auf Bug, Bordwänden oder Heck zu sitzen, das Gerät zum Schaukeln zu bringen oder vom Gerät ins Wasser zu springen.
  11. Die Nutzung der Geräte entgegen ihrem vorgesehenen Zweck ist verboten.
  12. Die Geräte müssen pünktlich zurückgegeben werden. Für jede angefangene Stunde Verspätung wird eine zusätzliche Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.
  13. Verhalten, das die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Passagiere gefährdet, ist verboten.
  14. Die Weitergabe der Geräte an nicht im Hafenregister eingetragene Personen ist verboten.
Verhalten in Notfällen auf dem Rożnów-See
  1. Im Falle von Schwierigkeiten, Gefahr für Leben oder Gesundheit oder anderen Notfällen auf dem Rożnów-See werden die Gäste gebeten, unverzüglich die Wasserrettung WOPR zu kontaktieren – NOTRUFNUMMER: 691 609 999.
    Die Notrufnummer befindet sich sichtbar auf den gemieteten Geräten oder ist an der Rezeption erhältlich.
  2. Im Falle falscher oder unbegründeter Notrufe behält sich WOPR das Recht vor, Sanktionen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verhängen.
Schlussbestimmungen
  1. Beschwerden über nicht ordnungsgemäß erbrachte Dienstleistungen sind direkt an der Rezeption des Resorts einzureichen. Nach Abschluss der Dienstleistung eingereichte Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
  2. Diese Ordnung wird den Mietern der Wassersportgeräte bei der Reservierung und Vermietung an der Rezeption des Resorts zugänglich gemacht.
  3. Diese Ordnung wurde von der Resortleitung genehmigt und gilt ab dem 01.05.2024.
  4. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Ordnung geregelt sind, entscheidet die Resortleitung oder die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft des Resorts.

Nutzungsordnung des Außenpools im noi Resort


§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Außenpool des noi Resort steht ausschließlich den Gästen des Resorts zur Verfügung.
  2. Die Nutzung des Pools bedeutet die Akzeptanz dieser Nutzungsordnung.
  3. Der Pool ist täglich von 09:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
  4. Das Personal des noi Resort ist berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren und Personen, die gegen die Regeln verstoßen, des Poolbereichs zu verweisen.

§2. Sicherheitsregeln

  1. Im Poolbereich ist strengstens verboten:
    • um das Schwimmbecken zu laufen,
    • ins Wasser zu springen,
    • Glasbehälter oder scharfe Gegenstände mitzubringen,
    • Alkohol oder berauschende Mittel zu konsumieren,
    • Tabakprodukte und E-Zigaretten zu rauchen.
  2. Kinder unter 15 Jahren dürfen den Pool nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person nutzen.
  3. Alle Poolnutzer sind verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und auf ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer zu achten.

§3. Nutzungsbedingungen

  1. Vor dem Betreten des Pools ist Folgendes erforderlich:
    • das Duschen,
    • das Ausziehen von Badeschuhen,
    • das Entfernen sämtlicher Schmuckstücke (Uhren, Ketten usw.).
  2. Zutritt zum Pool haben ausschließlich Personen:
    • in hygienisch angemessener Badebekleidung,
    • ohne sichtbare Wunden, Hautveränderungen oder Krankheitssymptome.
  3. Das Mitbringen eigener aufblasbarer Gegenstände (Matratzen, Schlauchboote usw.) ohne Zustimmung des Personals ist verboten.

§4. Haftung

  1. Das noi Resort übernimmt keine Verantwortung für:
    • verlorene oder im Poolbereich zurückgelassene Gegenstände,
    • Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Ordnung entstehen,
    • Unfälle, die durch Unachtsamkeit der Nutzer verursacht werden.
  2. Beschädigungen der Ausstattung sind unverzüglich dem Personal zu melden.
  3. Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften deren Erziehungsberechtigte.

§5. Schlussbestimmungen

  1. Das Personal des noi Resort behält sich das Recht vor, den Pool aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend zu schließen.
  2. In Angelegenheiten, die nicht durch diese Ordnung geregelt sind, entscheidet das Personal des noi Resort.
  3. Bei Verstoß gegen die Regeln dieser Ordnung kann einem Gast das weitere Nutzungsrecht des Pools entzogen werden.

Vielen Dank für die Einhaltung der Regeln und wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!Das Team des noi Resort

Standardy ochrony małoletnich

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33-312 Tęgoborze , PL
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